BEGAB . Programm . Vorschläge . Fälle . Kandidaten .
Wahlanfechtung . GR-Wahl 2025 . GR-Sitzungen . Bürgermeister
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Bürgerentscheide Gablitz (BEGAB):

Die wichtigsten Wahlanfechtungsgründe der BEGAB zur Gemeinderatswahl in Gablitz vom 18.5.2025:
Rechtswidrigkeiten, die die NÖ-Landes-Hauptwahlbehörde selbst im "Bescheid" festgestellt hat, wie  z.B.:
* bei der Briefwahl: Ein Wahlkartenwähler, der ohne seine Wahlkarte im Wahllokal gewählt hat (entgegen §42 (2) der NÖ-GRWO)
* Zwei Niederschriften-Originale (statt einer) wurden erstellt (entgegen §50 (1) NÖ-GRWO)
Kein Ende der Amtshandlung in der Niederschrift F16 ausgefüllt (entgegen §50 NÖ-GRWO). D.h. offiziell läuft die Amtshandlung im Wahlsprengel 4 immer noch …
* Die Niederschriften vor Ende der Amtshandlung unterschrieben.
    (entgegen §50 (1) b) NÖ-GRWO)

Rechtswidrigkeiten, die die NÖ-Landes-Hauptwahlbehörde im "Bescheid" nicht festgestellt hat, wie z.B.:
* Missachtung der Äquidistanz zu den wahlwerbenden Parteien durch ein Gemeindeorgan (entgegen VfGH-Erkenntnis vom 25.9.2015, WI5/2015)
* Falsche Kurzbezeichnung der kandidierenden „Volkspartei Gablitz – Bgm. Michael Cech“, nämlich als „ÖVP“ (entgegen VfGH-Erkenntnis vom 23.06.1973, WI-4/72)
* keine Protokolle der 14 Zeugenbefragungen zitiert.
* BEGAB wurde keine Akteneinsicht ermöglicht.

Somit wurden gleich gegen mehrere Verfahrensvorschriften verstoßen bzw ist der Inhalt rechtswidrig. Jeder dieser Beschwerdepunkte ist unseres Erachtens geeignet, dass die Gemeinderatswahl in Gablitz vom 18.5.2025 vom VfGH aufgehoben wird.
 

So. 20.7.2025: Sonntags-Quiz
Wie lange wird der neue Gablitzer Gemeinderat im Amt sein?
o   5 Jahre
o   5 Monate

Fr. 18.7.2025: konstituierende Sitzung des Gablitzer Gemeinderates:

Mi. 16.7.2025: Wahlanfechtung beim VfGH eingebracht:

siehe => Wahlanfechtung
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•  BEGAB-Zukunftsprogramm:
     Nur wenn die Bürger mehrheitlich entscheiden können,
kann man von einer Demokratie (= "Volksherrschaft") sprechen.
     Die ListeBürgerentscheide Gablitz(BEGAB) will solche Bürgerentscheide in Gablitz ermöglichen, wo die Mehrheit der Bürger entscheidet.
     Für viel mehr Demokratie in Gablitz.
Mehr Infos => BEGAB-Programm

Gemeinderatssitzung vom 12.6.2025:
Der Kindergarten 1 wurde in der (billigen) Hochwasserzone neben dem Gablitzbach gebaut und wurde überschwemmt. Jetzt saniert man den Fußboden und baut noch eine Fußbodenheizung ein.
Kosten: 396.000 €.
BEGAB: Kindergarten in der Hochwasser- zone? Fußbodenheizung im feuchten Untergrund? Nur 1 Angebot?

     Z.B. wird der Fußballplatz im Hochwasser-Rückhaltebecken bis zum nächsten Hochwasser um 293.000 € saniert oder geht das auch viel billiger und nachhaltiger? Dürfen das die Gablitzer u. Gablitzerinnen entscheiden oder diktiert das Cech / VP oder der Gemeinderat?


     Weitere Bürgerentscheidungen braucht es bei großen Bauvorhaben in Gablitz, z.B. beim großen, neuen Gewerbebau bei der Kreuzung Bundesstraße 1 bei der Abzweigung nach Mauerbach.


Wahltag war der So., 18. Mai 2025.
Ergebnisse der Wahlwiederholung der GR-Wahl vom 18.5.2025:

Veränderung bei der Wahl vom 18. Mai 2025 zum 26. Jän. 2025:
Wahlberechtigte: 4.162 (=)
Wahlbeteiligung: 61,9% (statt im Jän. 2025 66,9%).
GRÜNE +5,1%, VP-Gablitz +0,6% = +5,7%
FPÖ -2,7%, SPÖ -2,5%, NEOS -0,3%, BEGAB -0,2%- 5,7%
 
wahlw. 
Partei
Stimmen 2025 WH    % Stimmen  2025    %  2020
VP-Gablitz:   1.252   48,8% +0,6%   1.334 48,2% -4,2% 52,4% 
GRÜNE:      790   30,8% +5,1%      711 25,7% +3,1% 22,6%
SPÖ:      249     9,7% -2,5%      338 12,2% -3,7% 15,9% 
FPÖ:       150     5,8% -2,7%      235  8,5% +4,6%   3,9%
NEOS:        74     2,9% -0,3%        88  3,2% -2,0%   5,2%
BEGAB:         52     2,0% -0,2%        61  2,2% +2,2%   n.a.

Die Gewinner:
Die GRÜNEN gewinnen 79 Stimmen bzw. 2 Mandate seit Jänner 2025
und 141 Stimmen bzw. 4 Mandate seit 2020 dazu.

Die Verlierer:
FPÖ und NEOS verlieren je 1 Mandat.
Die NEOS fallen ganz aus dem Gablitzer Gemeinderat heraus.
Die VP-Gablitz verliert 82 Stimmen gegenüber der Wahl im Jän. 2025
                            und 253 Stimmen gegenüber 2020.
Die SPÖ verliert 89 Stimmen gegenüber der Wahl im Jän. 2025
                  und 207 Stimmen gegenüber 2020.

Unveränderte Mandatszahl:
Die VP-Gablitz hat mit 48,8% der Stimmen (= Minderheit) weiterhin eine absolute Mehrheit an Mandaten.
SPÖ hat mit 9,7% der Stimmen 3 Mandate.
BEGAB hat mit 2,0% weiterhin 0 Mandate.

DANKE, an die 2% der unerschrockenen Wähler von "Bürgerentscheide Gablitz" (BEGAB), die - trotz der Propaganda und Hetze gegen BEGAB und gegen die Wahlwiederholung - BEGAB gewählt haben und bereit waren - ihre Stimme für mehr Demokratie auch in Gablitz einsetzten. Vielleicht wollen Sie gerade jetzt mit uns Kontakt aufnehmen. E-mail an => info@begab.at .
Wir würden uns sehr freuen. Danke nochmals.

Danke auch an die Unterstützer und Aktivisten für Demokratie und BEGAB.

Die VP-Gablitz will weiterhin mit ihrer absoluten Mehrheit und Überheblichkeit in Gablitz weiterregieren.
Das hat man auch bei der Wahlwiederholung wieder gesehen, wo die VP-Gablitz Sprengelwahlleiter sicherheitshalber gleich 2 Niederschriften produziert haben, eine offizielle Niederschrift und eine zweite offizielle Niederschrift für alle Fälle... Ein Teil der Beisitzer hat schon vorab die Niederschriften unterschrieben. Naja, die VP-Wahlleiter können es einfach nicht...

=> Gemeinderatswahl 2025 in Gablitz

BEGAB: Der Einsatz für Demokratie bleibt weiterhin wichtig !!!


•  Kandidaten der Bürgerliste BEGAB:
1) Mag. Robert Marschall
2) Michael Flesch
Mehr dazu => BEGAB-Kandidaten

BEGAB-Sprecher: Mag. Robert Marschall,
              E-mail:   info@begab.at , Tel.: 0676 - 403 90 90
              Bevollmächtigter des ECHTE-Demokratie - Volksbegehrens
              mit 131.619 Unterstützern


•  Wer ist der Verantwortliche der Wahlwiederholung in Gablitz?
Antwort: Der Leiter der Gemeindewahlbehörde Michael Cech!
 
GR-Wahl am 26.1.2025
FPÖ-Kandidatenliste fehlt
auf der Gablitzer Amtstafel
=> Grund für die Wahlaufhebung
GR-Wahl-WH am 18.5.2025
FPÖ-Kandidatenliste ergänzt
auf der Gablitzer Amtstafel
=> ja, so ist das richtig
   Warum? Weil Michael Cech als Leiter der Gemeindewahlbehörde zwischen 11.12.2024 bis 26.1.2025 - d.h. über 6 Wochen - nicht aufgefallen ist, dass die Kandidaten einer wahlwerbenden Partei (nämlich der FPÖ) auf der Gablitzer Amtstafel nicht kundgemacht wurden!!!
Dies stellt einen grundlegenden Mangel des Wahlverfahrens dar, so die NÖ-Landeshauptwahlbehörde mit ÖVP-FPÖ Mehrheit in St. Pölten.
     (Der Zettel ist übrigens nicht "verrutscht" - das ist wieder so ein Märchen des Herrn Bürgermeisters -, sondern wurde von der Gemeinde Gablitz vergessen aufzuhängen, siehe das linke Bild !!!)
  Jeder wahlwerbenden Partei steht es zu, bei Mißständen einer Wahl eine Wahlanfechtung zu machen. Das hat BEGAB gemacht und die Landeshauptwahlbehörde in St. Pölten hat - mit einer ÖVP-FPÖ-Mehrheit - die Wahlaufhebung in Gablitz entschieden.
    Dass dem Leiter der Gemeindewahlbehörde Michael Cech nicht aufgefallen ist, dass das Vorzugsstimmen-Ergebnis bei BEGAB mit 0 statt 32 Vorzugsstimmen ebenfalls grob falsch war, verschweigt Cech gerne.
     Ebenso wird von ihm verschwiegen, dass 5 Beschwerdepunkte der BEGAB-Wahlanfechtung von der Landeshauptwahlbehörde nicht mehr behandelt bzw. entschieden wurden, weil eh schon aufgehoben wurde. Wer weiß, vielleicht wäre dann die Gemeinde- ratswahl wegen 6 Punkten aufgehoben worden...
     Die Gemeinderatswahl in Gablitz wird ab der Einreichung der Wahlvorschläge wiederholt werden.

Wie man sieht ist in der Gemeinde Gablitz eine wirksame Kontrolle notwendig. Die Liste 6, BEGAB, wird so eine Kontrolle im Gemeinderat gewährleisten, wenn wir bei der Wiederholungswahl Mandate erhalten sollten.

(Anm.: Die Gemeinde Gablitz hat sich einen Bürgermeister verdient, der - nicht nur voll (ab-)kassiert, sondern auch - hauptberuflich für Gablitz und seine Bewohner zur Verfügung steht und arbeitet.
Michael Cech hingegen ist nur ein Nebenerwerbsbürgermeister bei vermutlich vollen Bezügen, nämlich 6.606 € brutto monatlich x 14 im Jahr.)
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Was so alles in der Politik in Österreich passiert:
(Wie man sieht, ist Gablitz kein Einzelfall)

14.9.2025: Schon wieder eine Gemeinderatswahl in Vösendorf (NÖ):
Turbulenzen um den inzwischen zurückgetretenen Ex-ÖVP-Bürgermeister Hannes Koza und seinem vorgetäuschten Überfall führten zur Neuwahl, der zweiten GR-Wahl innerhalb von 16 Monaten.
Qu.: ORF-NÖ, https://noe.orf.at/stories/3321271/
Anmerkung: Die ÖVP verlor 15,8% auf 33,1%, die Bürgerinitiative V2000 gewinnt 10,6% und die Bürgerinitiative "Wir Vösendorfer" gewinnt 2,3% dazu.)

4.6.2025: ÖVP-Bürgermeister erhält 1 Jahr bedingte Haftstrafe:
Ein ÖVP-Bürgermeister aus dem Waldviertel (NÖ) ist zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. "Der ÖVP-Politiker wurde wegen Amtsmissbauchs im Zusammenhang mit einem Bauverfahren - nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. ...". Ihm wird vorgeworfen, er habe Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet.
Qu.: ORF-NÖ, https://noe.orf.at/stories/3308290/ und Die Presse vom 4.6.2025
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15.5.2025: ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Amtsmißbrauchs angeklagt:
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Anklage gegen ÖVP-Klubobmann im Nationalrat August Wöginger wegen Amtsmissbrauchs beim Landesgericht Linz eingebracht. Wöginger werde als Bestimmungstäter angeklagt. Mit ihm wurden noch zwei weitere Beamte des Finanzministeriums angeklagt. Die ÖVP hat weiterhin vollstes Vertrauen in Wöginger. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Wöginger - Klubobmann der ÖVP - gab ein Schuldeingeständnis ab und beantragte eine Diversion, die er auch erhielt. Er muss nun 44.000 € Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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28.4.2025: Rücktritt Karl Mahrer (ÖVP-Wien) nach Halbierung:
Am 28.4.2025 gibt Karl Mahrer seinen Rücktritt bekannt, nachdem sich die ÖVP bei der Wiener Gemeinderatswahl auf 9,7% halbiert hat !!!)
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12.4.2025: Die Grundstücksdeals des ÖVP-Bürgermeisters von Absdorf:
Der Gemeinderat von Absdorf (Bezirk Tulln) verkaufte - mit absoluter ÖVP-Mehrheit - ein 2.637 m2 großes Grundstück im Juni 2022. Der Verkaufpreis: 527.800 €. Dieses Grundstück wurde 5 Monate später um 738.920 € weiterverkauft, d.h. 211.000 Euro teurer verkauft, als eingekauft.
     ÖVP-Bürgermeister Franz Dam (ÖVP) dazu: Ein Zwischenhändler sei nötig gewesen. Das sei die Kommunalimmobilien GmbH gewesen.
     ÖVP-Bürgermeister Franz Dam (ÖVP) hat noch ein zweites dubioses Immobiliengeschäft abgewickelt. Hier ging es um eine Waschstraße und sprudelnde Gewinne. Einkauf um 14 € / m2, Verkauf um 39,50 € / m2.
Die ÖVP-Mehrheit in Absdorf stimmte - mit ihrer absoluten Mehrheit - GEGEN die Überprüfung durch eine Kommission des Gemeinderates!!!
=> https://noe.orf.at/stories/3300620/
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25.3.2025: KHG zu 4 Jahren Gefängnis rechtskräftig verurteilt:
Der ehemalige ÖVP-nahe Finanzminister, Karl-Heinz Grasser (KHG), wurde am 25.3.2025 vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu
4 Jahren Haft unbedingt verurteilt. Er wurde wegen der Verbrechen der Untreue, der Geschenkannahme durch Beamte (Korruption) und wegen Beweismittelfälschung im Zusammenhang mit der Privatisierung der BUWOG-Wohnungen verurteilt. Der Finanzminister habe sich als Regierungsmitglied bestechen lassen. Grasser war von 2000 - 2007 Finanzminister und wurde 2016 wegen Korruptionsverdacht angeklagt.
     Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger wurde zu 3 1/2 Jahre Haft verurteilt.
     Die Strafen wurden wegen der langen Verfahrensdauer halbiert. (Ursprünglich waren die Haftstrafen sogar noch doppelt so lange.)
Die Haftantritte sind binnen 1 Monats zu vollziehen.
     Weiters müssen die Verurteilten Schadenersatz leisten und zwar Grasser und Meischberger je 9,8 Millionen Euro, Petrikovics 9,6 Millionen Euro, usw..
     Grasser und Meischberger sind nach-wie-vor uneinsichtig und wollen nun beim EGMR weiter prozessieren. Das hat KEINE aufschiebende Wirkung.
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20.3.2025: Ex-Bürgermeister Koza (VP) von Vösendorf verurteilt:
Heute wurde der Ex-Bürgermeister - Hannes Koza (VP) - von Vösendorf vom Landesgericht Wiener Neustadt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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6.3.2025: Haftstrafe für ÖVP-Bürgermeister in Bludenz:
Der ÖVP-Bürgermeister Simon Tschann (32 J.) wurde im Dezember 2024 zu einer 11-monatigen Haftstrafe und 51.000 € Geldstrafe - nicht rechtskräftig - verurteilt. "Tschann habe nach Ansicht des Gerichts 2021 als Baubehörde ein Wohnanlage bewilligt, obwohl nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren und er das wußte."
Jetzt kandidiert er neuerlich bei der Wahl am 16. März 2025 für den Bürgermeister von Bludenz ...
=> OE24 vom 6.3.2025
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21.2.2025: Trotz Anklage: Karl Mahrer bleibt ÖVP-Spitzenkandidat in Wien
Es geht im Wesentlichen um Vorwürfe zum Beitrag der Untreue von Mahrer und seiner Ehefrau. Die Anklage hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.
Für Mahrer gilt die Unschuldsvermutung. Er bestreitet die Vorwürfe.
=> OE24 vom 21.1.2025 und => https://wien.orf.at/stories/ 3294029
     (PS: Am 28.4.2025 gibt Karl Mahrer seinen Rücktritt bekannt,
nachdem sich die ÖVP bei der Wiener Gemeinderatswahl auf 9,7% halbiert hat !!!)
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20.2.2025: VP-Bürgermeister von Vösendorf täuscht tätlichen Angriff auf sich vor

... und ist jetzt nicht mehr Opfer, sondern selbst Beschuldigter!!!
(Anm.: Das will man ja gar nicht glauben, ist aber doch passiert.)
Ihm droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Es geht um den VP-Bürgermeister Hannes Koza aus Vösendorf.
Hr. Koza ist als Bürgermeister bereits zurückgetreten.
=> https://noe.orf.at/stories/3294098/
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8.12.2024: Volksbefragung in Breitenfurt, Wienerwald, NÖ:

In Breitenfurt wurde ein großes Bauprojekt "Wiesenpark" auf einer Hochwasserwiese geplant.
Es hätte aus einem Ärztezentrum + 800 Wohnung (Variante 1) oder 310 Wohnungen (Variante 2) bestanden.

Dafür waren ÖVP Bürgermeister + ÖVP + SPÖ + NEOS + Immobilienfirma Breiteneder + Armin Assinger (ORF-Millionenshow).
Dagegen waren GRÜNE + die Bürgerinitiative "Zukunft Breitenfurt".
Nicht vorhanden: Die FPÖ ist in Breitenfurt nicht im Gemeinderat.


Ergebnis der Volksbefragung:
71% Beteiligung an der Volksbefragung
  =>  bei Variante 1: 62% der Bürger dagegen
  =>  bei Variante 2: 57% der Bürger dagegen

Das Ergebnis ist für die Politik nicht bindend, da es ja eine Volksbefragung (amtliche Umfrage) war.
Der ÖVP-Bürgermeister in Breitenfurt will nun "die Faktoren prüfen". Er ärgert sich einwenig über den negativen Ausgang der Volksbefragung, da die Gemeinde Breitenfurt sonst 6,5 Millionen € vom Bauwerber abgecasht hätte.

mehr zum Thema:
=> Gemeinde Breitenfurt mit dem Ergebnis der Volksbefragung
=> Der Standard - Artikel vom 8.12.2024
=> NÖN - Artikel vom 8.12.2024
=> ORF - Artikel vom 8.12.2024
=> Webseite der Bürgerinitiative-Zukunft-Breitenfurt

Gegenüberstellung der Bauprojekte in Breitenfurt und Gablitz:
Das Bauprojekt in Breitenfurt erinnert an das "Neue Ortszentrum" in Gablitz, nur dass es in Gablitz keine Bürgerentscheidung gab.
In Breitenfurt stimmten die Bürger dagegen,
in Gablitz die Mehrheit der Parteienvertreter dafür.
* In Breitenfurt wird das Bauprojekt auf der Hochwasserwiese
NICHT gebaut,
* in Gablitz stand das "Neue Ortszentrum" bereits 1x im Hochwasser.

BEGAB / Liste 6 ist für Bürgerentscheide bei großen Themen, ganz gleich wie diese ausgehen.
Demokratie heißt Volksherrschaft (und nicht Parteienregime).
Das muss man den Parteien in Gablitz erst klarmachen.
Nächste Chance: Gemeinderatswahl in Gablitz am So. 18.5.2025.
 


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